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Stichwahltermin zur Kommunalwahl
In NRW gibt es am 28. September 147 Stichwahlen – für Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte. So auch in Soest
Die Kommunalwahlen in NRW starten in die zweite Runde: Am Sonntag, 28.09.2025, finden an vielen Orten die Stichwahlen statt. Wählen könnt ihr diesmal ohne neue Wahlbenachrichtigung. Auch eine Briefwahl ist möglich. Wir erklären, wie ihr jetzt nochmal mitbestimmen könnt und fassen für euch die wichtigsten Infos zu den vielen Stichwahlen in NRW zusammen.
INFOS ZUR STICHWAHL
Wahltag und Legitimation
Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden am Sonntag, 28. September, an den Wahlurnen. Neue Wahlbenachrichtigungen werden für die Stichwahl nicht verschickt. Es genügt, die bereits für die Hauptwahl erhaltene Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Wer diese nicht mehr vorliegen hat, kann sich alternativ mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass im Wahllokal ausweisen.
Briefwahlunterlagen
Wer bereits für die Hauptwahl Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen für die Stichwahl in der Regel automatisch zugesandt, sofern bei der ursprünglichen Beantragung die entsprechenden Kreuze gemacht wurden.
Eine neue Beantragung der Briefwahl ist online noch bis Mittwoch, 24. September, 13 Uhr, möglich. Das entsprechende Portal ist über die städtische Internetseite www.soest.de zu finden.
Im Blauen Saal im Rathaus können die Briefwahlunterlagen zudem direkt beantragt und die Briefwahl auch sofort durchgeführt werden. Der Blaue Saal ist an folgenden Tagen geöffnet:
- Donnerstag, 18.09., 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 19.09., 8 bis 15 Uhr
- Montag, 22.09., 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 23.09., 8 bis 16 Uhr
- Mittwoch, 24.09., 8 bis 16 Uhr
- Donnerstag, 25.09., 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 26.09., 8 bis 15 Uhr
Quelle: Stadt Soest
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Referent für Öffentlichkeitsarbeit: Thorsten Bottin